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Generalbundesanwalt: Deutschland darf sich an Angriffen auf Russland beteiligen

in Aus der Welt der Wissenschaft 04.05.2024 07:50
von franzpeter | 17.531 Beiträge

Generalbundesanwalt: Deutschland darf sich an Angriffen auf Russland beteiligen
3 Mai 2024 19:13 Uhr

Die im Rahmen des Taurus-Leaks bekannt gewordenen Planspiele deutscher Luftwaffenoffiziere über Angriffe auf russische Infrastruktur haben für die Beteiligten kein juristisches Nachspiel hinsichtlich einer Vorbereitung eines Angriffskriegs. Das geht aus einer Einstellungsverfügung der Generalbundesanwaltschaft hervor.

https://freeassange.rtde.live/inland/204...d-darf-sich-an/

Zitat

Die Ukraine übe in diesem Krieg ihr in Artikel 51 der UN-Charta gewährleistetes Recht auf Selbstverteidigung aus und sei damit zur Anwendung von Gewalt befugt, so die Behörde. Weiter heißt es in der Verfügung:

"Dieses Selbstverteidigungsrecht ist jedoch, wie aus dem Wortlaut von Art. 51 UN-Charta klar hervorgeht, nicht nur als individuelles Recht, sondern auch als kollektives Selbstverteidigungsrecht anerkannt. Das bedeutet, dass ein Staat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs oder Angriffskrieges geworden ist, bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts durch einen anderen Staat (oder mehrere andere Staaten) unterstützt werden darf. Eine solche Unterstützung würde damit keinen Angriffskrieg und auch keine Angriffshandlung konstituieren."

Quelle: RT_DE


Mit freundlichen Grüßen
franzpeter
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